Pressemitteilung der CDU – Anhörungstermin zum Belegstellenschutzgesetz

„Wir wollen gesunde Honigbienen schützen und erhalten“

(Dresden, 13. April 2018) Heute hat der Umweltausschuss des Sächsischen Landtages Experten zu einem neuen Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Belegstellenschutzgesetz angehört.
Mit diesem Gesetz sollen erstmals Belegstellen für Honigbienen in Sachsen eingeführt werden, um deren Reinzucht in einem dafür extra ausgewiesenen Gebiet zu ermöglichen. Mit diesen Schutzräumen soll die Einschleppung von Krankheiten und Schadorganismen über andere, nicht an der Zucht beteiligte Bienenvölker, künftig verhindert werden.

Dazu erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Andreas Heinz: „In der heutigen Anhörung würdigten die Sachverständigen mit großer Mehrheit das vorgelegte Belegstellenschutzgesetz. Damit werden wir in Sachsen erstmals die Möglichkeit eröffnen, Einrichtungen für die natürliche Verpaarung von Bienen als ‚Belegstelle‘ staatlich anzuerkennen. Wir sehen darin einen wesentlichen Beitrag zum Schutz und dem Erhalt von gesunden Honigbienenpopulationen in unserem Land.“

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Beste Grüße

Mario Dense

stellv. Pressesprecher
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