Im Zusammenhang mit der Diskussion zum Gesetzentwurf für ein Belegstellenschutzgesetz in Sachsen, besuchte der MDR die Landimkerei Gutzeit die mit der einheimischen Dunklen Biene arbeitet.
Der Landesverband Dunkle Biene Sachsen e.V. und der Landesverband sächsischer Buckfastzüchter e.V. lehnen den aktuellen Gesetzentwurf ab. Ein Belegstellenschutzgesetz nach dem aktuellen Entwurf ist wirkungslos und ermöglicht keine professionelle Bienenzucht in Sachsen. So möchten die beiden Verbände einen größeren Schutzradius um die Belegstellen festgeschrieben haben, nicht wie im Gesetzentwurf formuliert 7 km sondern 10 km – wie ihn auch einhellig alle Wissenschaftler als besser bezeichneten – jedoch als schwerer zu kontrollieren. Doch auch eine Schutzzone von 7 km Radius läßt sich niemals sicher kontrollieren. Daher appellieren die Verbände an die Imkerschaft, die Meldepflicht einzuhalten.
Sachsen hat die einmalige Chance als erstes deutsches Bundesland für jede der drei Rassen Apis mellifera buckfast, A. m. mellifera und die noch verbreitete A. m. carnica je eine geschützte Belegstelle zu errichten. Damit wäre es möglich die Dunkle Biene unabhängig von Einfuhren aus dem Ausland in Deutschland sicher vor dem Aussterben zu bewahren. Doch wider besseren Wissens spinnt hinter den Kulissen der Landesverband Sächsischer Imker e.V. (LVSI) seine Intrigen. Um eine alte Belegstelle in Grenznähe zu Tschechien genehmigt zu bekommen, wird hier Einfluss auf die Politik genommen und der unsichere Schutzradius von 7 km favorisiert. Diese und zwei weitere kleine Änderungswünsche der beiden jungen Landesverbände wurden ignoriert.
Noch warten wir gespannt auf die Entscheidung des Landtages zu diesem Gesetzentwurf, doch es sieht so aus, als würde dieser ein völlig wirkungsloses Gesetz verabschieden, welches eine professionelle Bienenzucht in Sachsen unmöglich macht.